Datenschutz

Datenschutzstrategien richtig umgesetzt!

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verlangt auch für Unternehmen im nicht-öffentlichen Bereich die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, sofern mehr als 4 Arbeitnehmer im Rahmen einer automatisierten Datenverarbeitung mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen. Neben der Möglichkeit einen Mitarbeiter für diese Aufgabe zu verpflichten, können Sie auch einen externen Berater zum Datenschutzbeauftragten bestellen.

Unser Angebot:

  • Analyse des IST -Zustandes im Unternehmen
  • Regelmäßige Information zum Stand der Rechtssprechung
  • Beratung per Telefon, Einleiten von Maßnahmen
  • Mitarbeiterschulung
  • Erstellung von Datenschutzberichten
  • Datenschutz – Audit
  • Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden