Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Brunzlow IT-Services UG, 14165 Berlin
Stand 1.1.2010

 

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Allen Angeboten, Aufträgen und Vereinbarungen liegen die Bedingungen des Auftragnehmers zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung und/oder Annahme der Lieferung/Leistung als anerkannt, wenn dem Auftraggeber im Rahmen der Geschäftsbeziehung die Möglichkeit verschafft wurde, von ihrem Inhalt rechtzeitig in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen. Anders lautende Bedingungen sind erst dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.

1. Der Auftrag

Der Auftrag und alle Nebenabreden werden erst durch schriftliche Bestätigung oder durch Rechnungsstellung für uns verbindlich. Die Zahlung für bereits erfolgte Lieferungen wird innerhalb von 10 Tagen fällig, sofern nicht anders vereinbart.

2. Technische Abweichungen

Technische Abweichungen gegenüber vorhergegangenen Lieferungen oder Mustern bleiben vorbehalten.

3. Angebote und Preise

Die angebotenen bzw. vereinbarten Preise verstehen sich netto in EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Angebote sind freibleibend. D.h. wenn keine ausdrückliche Preisabsprache erfolgt, gelten die Preise, die am Tage der Bestellung marktüblich bzw. in einer geltenden Preisliste aufgeführt sind. Liegt zwischen der Bestellung und der Lieferung/Leistung – aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben – eine Zeitspanne von mehr als vier Wochen, so sind wir berechtigt, die Preise zu berechnen, die am Tage der Lieferung/ Leistung gelten.

4. Lieferzeit und Lieferverzug

Lieferverzug tritt erst ein, wenn innerhalb von drei Wochen nach vereinbartem Liefertermin keine Lieferung/ Leistung erfolgt ist. Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir jederzeit berechtigt. Im Falle des Lieferverzuges hat der Auftraggeber schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Bei Überschreiten der Nachfrist kann Schadenersatz nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden. Ein etwaiger Schadenersatz ist beschränkt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden. Deckungskauf ist ausgeschlossen. Betriebsstörungen sowohl im eigenen Betrieb als auch in fremden, von denen die Herstellung und der Transport wesentlich abhängig sind, entbinden schadenersatzlos von der Einhaltung der Lieferfrist und berechtigen den Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht rechtzeitig oder nur unter unverhältnismäßigen Aufwendungen Abhilfe geschaffen werden kann. Als Betriebsstörungen in diesem Sinne gelten alle schwerwiegenden Hemmnisse, die der Auftragnehmer bei objektiver Betrachtungsweise nicht selbst zu vertreten hat (höhere Gewalt), insbesondere Rohstoff- und Energieknappheit, Verkehrsengpässe, behördliche Eingriffe, Arbeitskämpfe, Krieg und Aufruhr sowie Brände und Maschinenschäden.

5. Versand der Waren, Versandkosten

Alle Versandkosten, insbesondere für Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung gehen zu Lasten des Kunden. Bei Abholung der Waren durch den Kunden erfolgt keine Frachtvergütung. Expressgutsendungen reisen in jedem Fall unfrei, eine Frachtvergütung kann nicht erfolgen. Alle Sendungen, die nicht mit unseren eigenen Kraftfahrzeugen befördert werden, reisen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr bei Versendung der Waren geht auf den Käufer über, sobald wir die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalten ausgeliefert haben. Bei Auslieferung der Ware mit unseren eigenen Kraftfahrzeugen geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Käufer über. Bei Abschluss des Vertrages ist seitens des Käufers die gewünschte Versandart, der Bestimmungsort oder Postort vorzuschreiben. Verzichtet der Käufer auf diese Angabe oder unterlässt er es diese zu treffen, so erfolgt der Versand nach pflichtgemäßem Ermessen des Auftragnehmers. Es entsteht hierbei keine Haftung für die Wahl der Versandart sowie termingemäßes Eintreffen, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen. Zur Wahrung von Schadenersatzansprüchen sind bei der Übernahme des Gutes etwaige Transportschäden von der Bahn, Post oder dem Spediteur bescheinigen zu lassen.

6. Mängelrügen

Der Käufer der Ware hat diese unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen, ob Mängel vorliegen, ob eine andere als die vereinbarte Ware geliefert wurde oder die vereinbarte Menge unterschritten wurde. Mängelrügen im Sinne dieser Ziffer können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 5 Tagen nach Übergabe der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Liegt ein Mangel vor, der bei sofortiger Untersuchung nicht erkennbar war, so muss die Mängelrüge bei Entdeckung unverzüglich, spätestens drei Monate nach Übergabe der Ware, erfolgen. Ist die Mängelrüge berechtigt und fristgemäß vorgebracht, so haben wir das Recht wahlweise zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist. Verarbeitete, beschmutzte oder sichtbar gebrauchte Ware, sowie sonstige nur für den Käufer nutzbare Ware kann nicht zurückgenommen werden.

7. Gewährleistung und Haftung

Im Fall eines Verbrauchsgüterkaufs (§474 BGB) beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Sachen zwei Jahre und für gebrauchte Sachen ein Jahr. Bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Sachen ein Jahr, für gebrauchte Sachen ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistungsansprüche sind zunächst auf Nachbesserung oder – nach unserer Wahl – Ersatzlieferung beschränkt. Schlagen diese Maßnahmen endgültig fehl, kann der Kunde Wandlung oder Minderung geltend machen. Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen, es sei denn, es ist für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gesetzlich zwingend zu haften. Produktbeschreibungen jeglicher Art gelten nicht als zugesicherte Eigenschaften im Rechtssinne. Nachbesserung und Ersatzlieferung führen nicht zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist. Der Kunde kann die Ausführung der Gewährleistungsarbeiten nur während der üblichen Geschäftszeit des Auftragnehmers verlangen. Die Gewährleistung entfällt, wenn andere als von uns beauftragte Personen Reparaturen oder sonstige Eingriffe oder Änderungen an den Kaufsachen vornehmen oder nicht geeignetes Zubehör verwendet wird oder die Kaufsachen aus Deutschland ausgeführt werden. Die Gewährleistung entfällt auch bei Mängeln, die auf Bedienungsfehler oder Nachlässigkeit durch den Kunden oder sein Personal, Fehler an den vom Kunden bereitzustellenden Installationen, wie Verstößen des Kunden gegen die Einsatzvorschriften der Firma Brunzlow bzw. des Herstellers zur Vorbereitung des Aufstellungsortes oder sonst auf ein schuldhaftes Verhalten des Kunden, seines Personals oder Dritter zurückzuführen sind. Soweit in diesen Geschäftsbedingungen nicht ohnehin besonders geregelt, ist die Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt auf 10 % des Kaufpreises ohne Mehrwertsteuer der Kaufsache. Auf jeden Fall ausgeschlossen – soweit gesetzlich zulässig – ist die Geltendmachung von Folgeschäden aller Art (z.B. Datenverlust, entgangener Gewinn, Personalmehrkosten, nutzlose Aufwendungen, unterbliebene Einsparungen etc.). Dies gilt nicht bei Vorsatz oder der groben Fahrlässigkeit. Wird Gewährleistungsservice Dritter (Hersteller Vor Ort) angeboten, gelten deren Liefer- und Leistungsbedingungen.

8. Software-Überlassung

Die Software-Überlassung erfolgt stets nur im Wege der Lizenz-Weitergabe. Hierfür gelten besondere Softwareüberlassungsbedingungen bzw. Service-vereinbarungen. Diese werden Vertragsbestandteil.

9. Zahlung

Rechnungen des Verkäufers gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird. Im Falle von Mängelrügen (Ziffer 6), Teillieferungen und Teilleistungen (Ziffer 4) hat der Käufer nicht das Recht, die Zahlung der Rechnung bis zur Behebung des Mangels bzw. bis zur vollständigen Leistungserfüllung aufzuschieben. Dies gilt nicht bei grober Vertragsverletzung durch den Verkäufer, insbesondere, wenn der überwiegende Teil der Lieferung mangelhaft oder die Leistung nicht erfüllt worden ist. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nicht möglich. Zahlungen haben innerhalb von 10 Werktagen rein netto zu erfolgen. Der Samstag gilt in diesem Zusammenhang als Werktag. Bei offenkundigen Rechenfehlern in unseren Angeboten und Rechnungen, oder irrtümlich unrichtig eingesetzten Preisen behalten wir uns vor, die Differenzbeträge nachzufordern oder zu vergüten.

10. Vertragsaufhebung und Zahlungsverzug

Falls wir ausdrücklich in die Aufhebung eines verbindlich erteilten Auftrags einwilligen, hat der Käufer zehn Prozent der Auftragssumme an uns zu zahlen, auch wenn wir dies bei der Aufhebung nicht ausdrücklich wiederholen. Der Käufer befindet sich nach Ablauf der Zahlungsfrist gemäss Ziffer 7 in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Zahlung nach Fälligkeit wird für die zweite und jede weitere Mahnung ein Bearbeitungsentgelt von EUR 20,00 berechnet. Vor Zahlung von Rechnungsbeträgen, mit denen der Käufer sich in Verzug befindet sowie gegebenenfalls der Mahnpauschalen, sind wir zu keiner weiteren Lieferung/ Leistung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Ist der Käufer mit einer Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so können wir für noch ausstehende Lieferungen/Leistungen aus irgendeinem Vertrag unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung/Übergabe der Ware verlangen.

11. Eigentumsvorbehalt

Alle von uns gelieferten Waren, einschließlich Verpackung, bleiben bis zum vollständigen Ausgleich der uns aufgrund des Kaufvertrages oder dieser Bedingungen zustehenden Geldforderungen unser Eigentum. Erfolgt durch Dritte ein Zugriff auf die noch in unserem Eigentum stehenden Waren, insbesondere durch Pfändung im Wege der Zwangsvollstreckung, so hat der Käufer den Dritten unverzüglich auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen und uns über den Zugriff unter Übersendung bzw. Übergabe etwaiger Unterlagen zu unterrichten. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und einer Wiederherbeischaffung der Kaufgegenstände aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten zu übernehmen sind. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsverkehrs über die gelieferte Ware zu verfügen. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware darf nicht zu Sicherungszwecken an Dritte übereignet werden.

12. Allgemeines

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des einheitlichen internationalen Kaufrechts und des einheitlichen UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Ist der Kunde Unternehmer bzw. Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen gilt als Gerichtsstand unser Sitz. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen.